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Allgemeine Geschäftsbedingungen


A) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Auf unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Anders lautenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur dann, wenn sie im Einzelfall schriftlich von uns anerkannt werden.

B) Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wesentliche Kostenänderungen, insbesondere bei Rohstoffen / Vormaterialien, Löhnen, Energie, Zölle, usw. berechtigen uns auch nach der Annahme des Angebotes zu Preisänderungen für Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen. Sofern der vereinbarte Preis um mehr als 10%, bei unseren kaufmännischen Kunden um mehr als 15% überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die bestellten Mengen können bei Fabrikationsware bis zu 10% unter- oder überschritten werden.
  3. Sofern nicht anders vereinbart ist, wird handelsübliche Qualität geliefert. Es gelten die Bestimmungen nach DIN/ISO 8992, Ausgabe September 2005 bzw. EN ISO 4759-3:2016 und folgenden Normen. Fassondrehteile und Sonderteile werden nach Zeichnung und den in den Auftragsbestätigungen genannten Spezifikationen geliefert.
  4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe und Gewichtsangaben stellen nur branchenübliche, unverbindliche Annäherungswerte dar. An solchen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor. Sie dürfen nur im Einverständnis mit uns zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit zurückzugeben.
  5. Elektronisch übersandte Zeichnungen und Skizzen werden aus Qualitätssicherungsgründen nicht für die Fertigung zugelassen. Im Auftragsfall sendet der Besteller seine Originalunterlagen auf dem Postweg. Auch bei Folgeaufträgen benötigen wir stets die aktuellste Zeichnung. Es wird sonst nach dem zuletzt gültigen Zeichnungsindex gefertigt. Spätere Reklamationen können dann nicht mehr anerkannt werden. Der Besteller muss prüfen, ob sich der Zeichnungsindex seit der letzten Bestellung geändert hat. Falls wir innerhalb von einer Woche keinen gegenteiligen Bescheid erhalten, fertigen wir wie bisher.

C) Lieferbedingungen

  1. Vereinbarte Lieferfristen gelten als angemessen verlängert, wenn sie durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Umstände – sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder Transporteuren – nicht eingehalten werden können.
  2. Wir sind im zumutbaren Umfange zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl ab Werk in der für uns günstigsten Versandart.
  4. Versendungen der Ware erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
  5. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
  6. Lieferungen werden entsprechend der Verpackungsverordnung ausgeliefert.
  7. Fracht, Porto und Verpackung werden berechnet.
  8. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „ab Werk", ausschließlich Versand & Verpackung,
    zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer(-> netto). Die Kosten für Fracht & Verpackung (Standardpaketversand bis 30Kg) betragen € 20,-. Die Kosten für Fracht und Verpackung entfallen ab einem netto-Rechnungswert von € 150,-.
  9. Wird versandfertige gemeldete Ware nicht vertragsgemäß abgenommen, geht mit Anzeige >der Versandberetschaft die Gefahr auf den Käufer über und der Kaufpreis wird fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern.
  10. Beträgt der Auftragswert weniger als € 50,- netto (Mindestrechnungswert), wird eine Servicegebühr i.H.v. € 40,- erhoben.

D) Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind rein netto innerhalb von 14 Tagen, Porto- und Spesenfrei zu bezahlen.
  2. Skonto (sofern ausgewiesen und vereinbart) wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag zum Fälligkeitsdatum unserem Konto gutgeschrieben ist.
  3. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
  4. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

E) Gewährleistung

  1. Der Abnehmer hat die Waren unverzüglich nach DIN/ISO 3269 – Annahmeprüfung, Ausgabe 1992 bzw. DIN 522 zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware, jedoch noch vor ihrer Weiterverarbeitung (Bearbeitung oder Einbau), schriftlich mitgeteilt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Dieses gilt auch, wenn die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten gesandt wird. Für unsere kaufmännischen Kunden gelten darüber hinaus noch §§ 377 ff. HGB.
  2. Mit Hinweis auf DIN xxx schließen wir eine Gewährleistung für das Auftreten von Wasserstoff- Versprödung aus. Dieses gilt insbesondere bei Kundenwünschen bzgl. spezieller Produktbehandlungen bzw. Beschichtungen. Nach dem heutigen Stand der Technik und entsprechend den Spezifikationen der Verbindungselemente bedeutet dies: bei 12.9 besteht das Risiko generell, bei 10.9 in den meisten Fällen und bei 8.8 in Extremfällen. Bei Teilen aus Federstahl besteht dieses Risiko fast immer. Durch die Auswahl eines für das Aufbringen von galvanischem Oberflächenschutz besonders geeigneten Werkstoffes unter Anwendung moderner Oberflächenbehandlungsverfahren, einschließlich geeigneter Nachbehandlung, kann die Gefahr des Sprödbruchs verringert werden. Siehe auch DIN/ISO 4042.
  3. Für fristgerecht gerügte Mängel kommen wir nach Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachlieferung auf. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung des Preises besteht nur, wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind oder nach unserer Entscheidung nicht erfolgen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die unterste Grenze für Reklamationen € 10,- netto. Reklamationen mit einem Warenwert unter € 40,- netto werden kulant und sofort entschieden. Warenrücksendungen werden ohne vorherige Freigabe durch uns nicht angenommen. Die Kosten bei Rücklieferung ohne Rücksendefreigabe trägt der Kunde.

F) Haftung

  1. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei Haftung nach Produktionshaftungsgesetz für Personen- oder private Sachschäden.
  2. Unsere Haftung für Schadenersatzansprüche jeder Art wird auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren oder vom Auftraggeber beherrschbaren Schaden beschränkt, in jedem Fall auf das Dreifache des Auftragswertes. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Haftung wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten oder wegen eines solchen Verhaltens unserer Erfüllungsgehilfen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbegrenzung gilt außerdem nicht, wenn nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder Sachschäden gehaftet werden muss.

G) Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen sowie der vollständigen Zahlung aller schon bestehenden anderweitigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Darüber hinaus bleibt bei unseren kaufmännischen Kunden der Eigentumsvorbehalt so lange bestehen, bis auch alle künftig entstehenden Forderungen aus den schon bestehenden oder durch den Vertrag eingeleiteten Geschäftsverbindungen erfüllt sind.
  2. Der Abnehmer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern.
  3. Die Ware darf der Abnehmer im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußern, be- und verarbeiten, zusammensetzen und die entstandene neue Sache weiter veräußern. Diese Ermächtigung darf von uns aus wichtigem Grund widerrufen werden. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nur mit Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls Nachricht zu geben.
  4. Für unsere kaufmännischen Kunden gilt außerdem: Bei Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer bereits jetzt seine künftigen Forderungen gegen seinen Endabnehmer an uns ab und verpflichtet sich seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, der unsere Rechte wahrt. Für den Fall der eigentumszerstörenden Vereinbarung der Vorbehaltsware durch den Abnehmer räumt dieser uns die Stellung des Herstellers ein, so dass wir Miteigentum an der neuen Sache indem Verhältnis erwerben, das den Wert unserer Forderungen Eigentums- und Abtretungsverhältnisse zu erteilen und eine Abtretungserklärung auszustellen. Sind die abzutretenden Forderungen in Kontokorrent eingestellt, wird der Anspruch aus dem Rechnungsabschluss abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt.
  5. Übersteigt der realisierte Wert, die für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen, ohne Nebenforderungen um mehr als 20%, werden wir nach unserer Wahl die überschüssigen Sicherheiten auf Verlangen freigeben.
  6. Unterlässt der Auftraggeber den Hinweis auf qualitätsrelevante Leistungsanforderungen an das Produkt und entstehen dadurch Reklamationen oder Regressansprüche, übernimmt der Auftraggeber die Haftungsfolgen.
  7. Der Abnehmer darf seine Rechte aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur im Einverständnis mit uns übertragen.

H) Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen

  1. Gerichtsstand für alle sich ergebenen Streitigkeiten ist, sofern der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Wahl der Sitz des Abnehmers oder das Amtsgericht Hamburg.
  2. Sämtliche Vertragsbedingungen unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Anwendung der Einheitlichen Haager Kaufgesetze (EKG, UN-Kaufrecht / CISG) wird ausgeschlossen.
  3. Zeichnungen bleiben unser Eigentum; sie sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne unsere Zustimmung unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Mikroverfilmung und das Speichern und die Verarbeitung auf elektronischen Systemen.

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